Anträge zu GVO

Überblick und Workflow

Die EFSA bewertet die Sicherheit genetisch veränderter Organismen ( GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt), bevor sie zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel bzw. zum Anbau in der EU zugelassen werden können. Dies umfasst GV-Pflanzen, -Mikroorganismen und -Tiere.

Anträge sind einzureichen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die den Antrag an die EFSA weiterleitet. Das technische Dossier eines Antrags ist gemäß den EFSA-Leitlinien zusammenzustellen.

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